Allgemeine Geschäftsbedingungen der
checkstone survey technologies GmbH (CST)
vom 2.1.2006
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Leistungen und Angebote von CST
erfolgen ausschließlich auf der
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Mit dem Zustandekommen einer
Geschäftsbeziehung zwecks
Auftragsdurchführung und/oder
Auftragsberatung, spätestens mit der
Endgegennahme der Leistung, gelten diese
Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Käufers unter
Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen
wird hiermit widersprochen.
(2) Ein Vertrag über Leistungen von CST
kommt erst durch schriftliche
Vereinbarung zustande.
(3) Abweichungen von diesen AGB sind nur
wirksam, wenn CST sie schriftlich
bestätigt.
§ 2 Leistungserbringung und
Mitwirkungspflicht
(1) Für die CST übertragenen Aufgaben
kann sich CST freier Mitarbeiter
bedienen.
(2) CST versichert die zuverlässige und
termingerechte Ausführung von Aufträgen
unter besonderer Berücksichtigung der
geltenden datenschutzrechtlichen
Bestimmungen. Auftragsinterna werden nur
dem Auftraggeber und CST bzw. deren mit
dem Auftrag befassten Mitarbeitern
zugänglich gemacht.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich,
CST mit den notwendigen Informationen
und Materialien zu versorgen, die so
rechtzeitig abzuliefern sind, dass dem
Auftraggeber ihre Berücksichtigung im
Rahmen der Vertragserfüllung möglich
ist. Der Auftraggeber wird CST über
sämtliche für die Vertragserfüllung
relevante Umstände laufend informieren.
(4) Kommt der Auftraggeber seinen
Mitwirkungspflichten § 2 (3) nicht nach,
ist CST berechtigt, den vereinbarten
Zeit- und Kostenplan entsprechend dem
Zeitraum der durch schuldhafte
Nichterfüllung dieser Pflichten
entstandenen Verzögerung abzuändern.
(5) Wenn der Auftraggeber nach der
Auftragserteilung Änderungen des
vereinbarten Leistungsumfanges verlangt,
wird CST, soweit ihr dies zumutbar ist,
Änderungswünschen nachkommen und dem
Auftraggeber ein Anbot über die zu
erwartenden Kosten, welche durch die
Änderungen bedingt sind, übermitteln.
Mit Annahme dieses Angebotes durch den
Auftraggeber gilt der Auftrag im Sinne
des Angebotes als abgeändert. Ohne
derartige Einigung trifft CST keine wie
auch immer geartete Pflicht zur Leistung
von Mehrarbeiten.
(6) Der Auftraggeber erklärt, mit dem
erteilten Auftrag nicht gegen geltende
gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen.
(7) Im Falle einer vorzeitigen
Beendigung des Vertrages seitens des
Auftraggebers, zahlt der Auftraggeber an
CST die bisher erbrachten Leistungen,
soweit solche bereits erbracht wurden
und zusätzlich eine
Stornierungspauschale in Höhe von 20 %
der Auftragssumme. Darüber hinaus kann
der Auftragnehmer zusätzlich etwaige
Schadensansprüche geltend machen oder
einen entgangenen Gewinn einfordern.
(8) Erfüllungsort ist der Sitz von CST.
§ 3 Finanzielle Regelungen
(1) Die Höhe der Vergütung bedarf
gesonderter Vereinbarung.
(2) Soweit nicht anders angegeben, hält
sich CST an die in ihren Angeboten
enthaltenen Preise 14 Tage ab deren
Datum gebunden. Maßgebend sind die in
der Auftragsbestätigung von CST
genannten Preise zuzüglich der
jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Zusätzliche und weitergehende
Leistungen werden gesondert berechnet.
Dies gilt insbesondere für
zeitaufwendige Beratungs- und
Präsentationstermine, dezidierte
schriftliche Ausarbeitungen zu
Handlungsabläufen, Szenarien,
organisatorischen und technischen
Maßnahmen.
(4) Leistungen, die nach Aufwand zu
vergüten sind, werden zu den
vereinbarten Stunden- oder
Tageshonoraren abgerechnet. Nebenkosten
und sonstige anlässlich der Durchführung
des Vertrages aufgewandte Kosten werden
entsprechend dem tatsächlichen Anfall
abgerechnet.
(5) Kommt der Auftraggeber in Verzug mit
seinen Zahlungsverpflichtungen, so steht
CST das Recht zu, anteilige
Verzugszinsen in Höhe von 8,0% p.a. der
geschuldeten Summe zu erheben,
mindestens jedoch 10,00 €.
(6) Aufrechnungsrechte stehen dem
Auftraggeber nur zu, wenn seine
Ansprüche unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
§ 4 Verfügbarkeit von Servern
(1) CST bedient sich der
Dienstleistungen ausgewählter Internet
Provider und Netzbetreiber. Dem
Auftraggeber ist bekannt, dass eine 100
%ige Verfügbarkeit der Server technisch
nicht möglich ist.
(2) Arbeiten, die zu Wartungs- und
Datenspeicherungszwecken erforderlich
sind, können zu Unterbrechungen führen.
Für die Dauer dieser Unterbrechungszeit,
sowie einer angemessenen Vor- und
Nachlaufzeit ist CST von der
Verpflichtung zur Leistung von Server
basierten Informationsdiensten befreit.
(3) Bei höherer Gewalt und
unvorhergesehenen Ereignissen, wie
Feuer, Streik, Aussperrungen und
sonstige Umstände, die von CST oder
deren Dienstleister nicht zu vertreten
sind, und die eine Einschränkung oder
Einstellung der Leistungen CST
erforderlich machen, ist CST für die
Dauer der Einschränkung oder Einstellung
von der Pflicht zur Leistung befreit.
Höhere Gewalt ist ebenfalls gegeben,
wenn CST infolge eines Computervirus im
System seine Leistungen einschränken
oder völlig einstellen muss und sich CST
nicht zu angemessenen Bedingungen gegen
das Eindringen des Computervirus
schützen konnte.
(4) Im Übrigen beschränkt sich die
Verfügbarkeit auf die Bedingungen, die
Internet Service Provider in ihren AGB´s
üblicherweise stellen.
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§ 5 Haftung
(1) Für Schäden wegen Rechtsmängeln und
Fehlens zugesicherter Eigenschaften
sowie Ansprüchen nach dem
Produkthaftungsgesetzt haftet CST
unbeschränkt. Im Übrigen haftet CST nur
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
auch seiner gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen, soweit nicht eine
Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung
für die Erreichung des Vertragszweckes
von besonderer Bedeutung ist
(Kardinalpflicht).
(2) Im Falle eines Schadens gemäß § 5
(1) ist die Schadensersatzhaftung auf
den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Unbeschadet von § 5 (1) ist eine
Haftung für Folgen höherer Gewalt
(Krieg, Unruhen, Streiks, Aussperrungen,
Feuer, Überschwemmungen, Unwetter oder
nicht nur kurzzeitige Unterbrechung der
Stromversorgung) sowie für sonstige
Ursachen, die von CST nicht zu vertreten
sind, ausgeschlossen.
(4) Bei Verlust von Daten haftet CST nur
für denjenigen Aufwand, der bei
ordnungsgemäßer Datensicherung durch den
Auftraggeber für die Wiederherstellung
der Daten erforderlich gewesen wäre.
§ 6 Urheberrechte
(1) Die Software checkstone 2.0® ist
urheberrechtlich geschützt. Alle aus dem
Urheberrecht resultierenden Rechte
stehen CST zu. Das Urheberrecht umfasst
insbesondere den Programmcode, die
Dokumentation, das Erscheinungsbild, die
Struktur und Organisation der
Programmdateien, den Programmnamen,
Logos und andere Darstellungsformen
innerhalb der Software.
(2) Soweit der Auftraggeber von CST
erstellte Software nutzt, so wird ihm
generell nur das einfache, persönliche,
auf den Zeitraum des auftragsbezogenen
Projektes beschränkte und nicht
ausschließliche Recht auf Benutzung
eingeräumt.
(3) Das Nutzungsrecht beschränkt sich
auf den Betrieb mit einem Webserver, das
Programm darf vom Auftraggeber nur aus
Gründen der Datensicherung kopiert
werden. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, dafür Sorge zu tragen,
dass unberechtigte Dritte, auch
Angestellte des Auftraggebers, keinen
Zugriff auf das Softwareprogramm
erhalten.
(4) Ohne Zustimmung von CST kann das
Nutzungsrecht nach § 6 (2) nicht
übertragen werden. Dies gilt auch im
Falle einer Fusion oder Veräußerung des
Geschäftsbetriebes auf den
Rechtsnachfolger. In jedem Falle kann
CST die Zustimmung von der Zahlung eines
weiteren Entgeltes abhängig machen.
§ 7 Gewährleistung
(1) Alle Lieferungen und Leistungen sind
nach den Bestimmungen dieses Punktes
abzunehmen: Der Auftraggeber wird die
Lieferungen/Leistungen innerhalb einer
Frist von zwei Wochen nach Erklärung der
Abnahmebereitschaft durch CST auf ihre
Übereinstimmung mit den vereinbarten
Spezifikationen überprüfen. Verstreicht
diese Frist, ohne dass eine Erklärung
abgegeben wird und/oder ohne dass der
Auftraggeber mittels einer
schriftlichen, detaillierten Mängelliste
wesentliche Mängel gemeldet hat, gelten
die Lieferungen/Leistungen als
abgenommen.
(2) Bei Verletzung von Vertragspflichten
hat CST zunächst das Recht zur
kostenlosen Nachbesserung bzw.
Ersatzlieferung.
§ 8 Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Beide Vertragspartner werden
vertraulich gekennzeichnete
Informationen und Passwörter, die ihnen
im Rahmen des Vertrags bekannt werden,
vertraulich behandeln.
(2) Der Auftraggeber ist für einen etwa
durch den Missbrauch von Passwörtern
entstehenden Schaden selbst in vollem
Umfang verantwortlich.
(3) CST geht davon aus, dass die von dem
Auftraggeber zur Verfügung gestellten
personenbezogenen Daten mit dem
rechtssicheren Einverständnis des
Betroffenen zur Verfügung gestellt
werden.
(4) CST trägt dafür Sorge, dass die bei
ihm vorhandenen
Datenverarbeitungsanlagen und
Datenbestände den Anforderungen der
geltenden Datenschutzgesetze
entsprechen. Dies gilt insbesondere,
soweit die Erhebung, Verarbeitung,
Veränderung, Übermittlung und Löschung
von Daten bzw. Datenbeständen betroffen
sind.
(5) Verstößt der Auftraggeber gegen die
in § 8 (1) bis (3) genannten Pflichten,
so ist die CST berechtigt, das
Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer
Frist zu kündigen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Für alle Rechtsstreitigkeiten aus
dem Vertragsverhältnis zwischen CST und
seinen Auftraggebern gilt als
Gerichtsstand der Firmensitz von CST als
vereinbart.
(2) Für alle vertraglichen Beziehungen
gilt deutsches Recht.
(3) CST behält sich jederzeit das Recht
vor, diese AGB ohne Angabe von Gründen
zu ändern und zu ergänzen. Insbesondere
gilt dies dann, wenn eine Änderung
aufgrund zwingender gesetzlicher
Vorschriften erforderlich wird.
Änderungen der AGB werden 2 Wochen vor
Inkrafttreten per Email bekannt gegeben.
Laufende Verträge sind von Änderungen
der AGB nicht betroffen, soweit keine
Unterbrechung des Vertragsverhältnisses
stattfand.
(4) Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen dieser AGB berührt nicht
die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Die Parteien verpflichten
sich, anstelle einer unwirksamen
Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu
treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg
dem der unwirksamen so weit wie möglich
entspricht.
(5) Gerichtsstand ist der Sitz von CST.
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